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Die wichtigsten Dokumente im
Trauerfall
Was Sie unbedingt
bereithalten müssen.
Zur Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt der Standesbeamte
des Sterbeortes einen Nachweis des Personenstandes des
Verstorbenen.
Hierzu dient in der Regel das vollständig geführte
Familienstammbuch.
Existiert kein Familienstammbuch, müssen Sie folgende
Einzeldokumente vorlegen:
- Heiratsurkunde (bei Ehescheidung; Scheidungsurteil mit
Rechtskraftvermerk)
- Familienbuchauszug (bei Eheschließung nach 1958)
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen
- Sterbeurkunde , falls der Ehegatte bereits verstorben ist
- halten Sie ebenfalls den Personalausweis oder Paß des
Verstorbenen bereit
Weitere Dokumente
- Rentenanpassungsmitteilung (aktueller Stand) aller bezogenen
Renten;
Mitgliedskarte der Krankenversicherung
- Versicherungspolicen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen
mit letzter Beitragsquittung
- Dokumente über vorhandene Grabstellen und persönliche
Verfügungen über Bestattungswünsche (z.B.Willenserklärung zur
Feuerbestattung)
Den
Leichenschauschein
(Todesbescheinigung) holen wir für Sie
beim Arzt ab.
Bei der Beschaffung fehlender Urkunden sind wir Ihnen
selbstverständlich behilflich.
Wir erledigen dann für Sie zuverlässig alle Formalitäten und
Behördengänge. |
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 Wir sind TAG und NACHT erreichbar unter
der Telefonnummer
+49 (0)6142-62702
Bestattungsinstitut Petri
65428 Rüsselsheim
Donaustraße 32 |